KANZLEI | PROFIL
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Rechtsanwalt Dr. jur. Gülpen ist Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.
Im Rahmen der Spezia­li­sie­rung auf das Straf­recht ver­tei­digt die Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. Gülpen in sämt­lichen Ab­schnitten eines Straf­ver­fah­rens sowie in allen Instanzen und straf­recht­lichen Bereichen: unabhängig, loyal und vor­ur­teils­frei.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen ist ausschließlich strafrechtlich tätig.
Die stetig fort­schrei­tende Ent­wick­lung des Rechts hatte für die Rechts­an­waltskanzlei Dr. jur. Gülpen diese Spezia­li­sie­rung sinn­voll gemacht, basie­rend auf der Über­zeu­gung, daß eine erfol­g­reiche Anwalts­tätig­keit eine hohe fach­liche Quali­fi­ka­tion vor­aus­setzt, deren Erhalt auf Dauer nur durch Spezia­li­sie­rung gewähr­leistet werden kann.

Wir tragen daher mit der kon­se­quenten Spezia­li­sie­rung auf das Gebiet des Strafrechts und insbesondere der Straf­ver­tei­di­gung und der Vertretung von Opfern von Straftaten den hohen fach­lichen und wissen­schaft­lichen An­for­derungen dieser Tätig­keit Rechnung, da nach unserer Auf­fas­sung eine Spezia­li­sie­rung auch als solche gelten sollte.

Wir betrachten ins­be­son­dere die Straf­ver­tei­di­gung als Pro­fes­sion, die man nicht zeit­wei­lig als Mode­er­schei­nung oder neben­bei zu anderen Rechts­ge­bieten ausübt. Auch und gerade diese Beschrän­kung der Tätig­keits­felder hat es der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. Gülpen ermög­licht, sich im Schwer­punkt voll und ganz auf die Bear­bei­tung straf­recht­licher Problem­bereiche zu spezia­li­sieren, um ihren Mandanten zugleich die Sicherheit geben zu können, ihre Angelegenheit als Strafverteidiger engagiert und auf diesem Gebiet qualifiziert bearbeiten zu können.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Gülpen ver­steht sich dabei als akademischer Dienstleister mit der Ziel­setzung, ihren Mandanten indi­viduelle, umfas­sende sowie effiziente und möglichst schnelle Lösungs­mög­lich­keiten ihrer recht­lichen Pro­bleme durch Beratung und gericht­liche Ver­tre­tung zu unter­breiten. Hierbei wurde gezielt Wert darauf gelegt, diese Tätigkeit von Beginn an in einer Einzelkanzlei zu betreiben, da hierdurch ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit gewährleistet werden kann. Die effektive Kanz­leistruktur erlaubt bei der straf­rechtlichen Fall­bear­bei­tung eine flexible sowie zeit­nahe Be­fassung und erforderlichenfalls schnelle Reaktion auf die auf­ge­wor­fenen Rechtsfragen, dies insbesondere in dringenden Not- und Eilfällen.

Die persön­liche Betreu­ung der Man­dant­schaft ist ein besonderes Haupt­an­liegen.
Die Inter­essen­ver­fol­gung für den Man­danten erfolgt mit Nach­druck, über­durch­schnittlichem Ein­satz und unmißverständ­licher Ziel­orien­tie­rung. Hierbei steht das Bestreben, eine außer-gericht­liche und zugleich kosten­effi­ziente Lösung der recht­lichen Probleme herbei­zu­führen, stets im Vor­der­grund.

Neben der Kon­zen­tra­tion auf strafrechtliche Tätigkeitsfelder und der Spezialisierung auf die Straf­ver­tei­di­gung, die mit der Aus­bil­dung und  Qualifikation zum Fachanwalt für Straf­recht dokumen­tiert wurde, er­streckt sich die anwalt­liche Tätig­keit ferner auf die Ver­tei­di­gung im Bereich der Ord­nungs­wid­rig­keiten, insbesondere in Straßenver­kehrssachen.
Demzufolge werden Mandate außerhalb der Straf­ver­tei­di­gung und Neben­klage­ver­tretung wegen der fachlichen Ausrichtung und Spezialisierung der Kanzlei regelmäßig nicht über-nommen. Insbesondere bei zivil­recht­lichen Angelegenheiten mit straf- bzw. verkehrsrechtlichem oder familienrechtlichem Bezug (z.B. Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldan­sprüchen sowie in Verkehrsunfall­sachen oder Gewaltschutzanordnungen) kooperieren wir mit erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten/innen, Fachanwälten und Steuerberatern.