NOTFALL | NOTRUF
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Ebensowenig wie sich Straf­ver­fol­gungs­behörden an Öff­nungs­zeiten orien­tieren, ist die Straf­ver­teidi­gung für die Kanzlei Dr. Gülpen an Büro­zeiten ge­bunden.

In dringenden Not- und Eilfällen, insbesondere bei Maß­nahmen wie Ver­haf­tung und Fest­nahme sowie bei Durch­suchung und Beschlag­nahme oder Ver­neh­mung durch die Polizei, Staats­an­walt­schaft, Steuer- oder Zoll­fahn­dung oder sonstigen un­auf­schieb­baren strafrechtlichen Not­fällen ist die Rechtsanwalts­kanzlei Dr. jur. Gülpen in der Regel 24 Stunden täglich, auch an Wochen­enden und Feiertagen, erreichbar.

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