Verhalten im Notfall
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1.
- Bleiben Sie ruhig und sachlich!
- Leisten Sie keinen Widerstand!
- Schweigen Sie!
Auch wenn ein Strafverfahren eine enorme Belastung für Betroffene und deren Familie darstellt: Ruhe bewahren! Vermeiden Sie Diskussionen, leisten Sie keinen Widerstand und vernichten Sie keine Beweismittel. Nennen Sie nach Aufforderung ggf. Ihre Personalien, aber machen Sie keine Angaben zu der Ihnen vorgeworfenen Tat! Schweigen Sie!
Dies gilt nicht nur bei Festnahme und Verhaftung sondern auch bei Durchsuchungen.
Selbst wenn Sie meinen sollten, es könnte Ihnen eventuell doch helfen, sprechen Sie nicht über (vermeintlich) entlastende Sachverhalte mit den Polizeibeamten.
Liefern Sie nicht unnötig Informationen!
Es gibt überhaupt keinen Grund in Eile zu handeln. Lassen Sie sich erst beraten und treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Wir können nach unserer Beauftragung immer noch und jeder-zeit gemeinsam mit Ihnen aufgrund rechtlich fundierter Prüfung entlastende Aussagen und Be-weiserhebungen sowie Anträge, Einwände und Hinweise bei den Ermittlungsbehörden vor-bringen. Treffen Sie also keine Entscheidung ohne vorherigen Rückfragen oder in Abwesenheit Ihres Verteidigers. Sie sollten dabei stets auf Ihren Verteidiger verweisen und dessen Ankunft abwarten. Nichts ohne Verteidiger entscheiden!
Lassen Sie sich nicht abweisen oder auf "später" vertrösten.
Weisen Sie die Polizeibeamten unmißverständlich und nötigenfalls auch wiederholt darauf hin, daß Sie unbedingt einen Verteidiger kontaktieren wollen!
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2.
- Kontaktieren Sie unser 24-Stunden-Notfall-Telefon!
Falls Sie dazu nicht selbst in der Lage sind, beauftragen Sie hiermit z. B. Familienangehörige, Freunde oder zuverlässige Personen.
Wählen Sie dazu eine der nachstehenden Rufnummern.
Der Anruf wird sofort entgegengenommen.
Anderenfalls sprechen Sie nach der Ansage deutlich Ihren Namen und Ihren aktuellen Aufenthaltsort (z. B. Polizeidienststelle oder Gericht etc.) sowie eine Rückrufnummer und Ihr Anliegen auf den Nachrichtenspeicher. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Gülpen wird automatisch benachrichtigt und ruft Sie innerhalb weniger Minuten zurück.
02241/973 978 0 oder 0173/867 499 1
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3.
Nachdem Sie zu uns Kontakt aufgenommen haben, erhalten Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen klare Handlungsanweisungen insbesondere zu den weiteren Verhaltensmaßnahmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen wird anhand der verfügbaren Informationen sofort die Sach- und Rechtslage prüfen und sodann umgehend Kontakt zu den Ermittlungsbehörden etc. aufnehmen.
Steht eine Vernehmung oder haftrichterliche Vorführung an, warten Sie auch weiterhin mit Ihren Angaben zur Sache konsequent bis zum Eintreffen Ihres Verteidigers. Schweigen Sie bis Rechtsanwalt Dr. Gülpen anwesend ist und Sie sich mit ihm besprechen konnten.
Seien Sie jedoch besonders mißtrauisch, wenn es heißt, der Anwalt kommt nicht oder die Rechts-anwaltskanzlei Dr. jur. Gülpen sei nicht zu erreichen. Stimmt nämlich eher nicht.
Bestehen Sie statt dessen weiterhin auf die Anwesenheit und Benachrichtigung von Rechts-anwalt Dr. Gülpen und benennen Sie ihn gegenüber der Polizei oder dem Haftrichter frühzeitig und ausdrücklich als Ihren Pflichtverteidiger.
Steht eine Untersuchungshaft im Raum, überlassen Sie im Falle eines Haftbefehls die Auswahl des Pflichtverteidigers nicht dem Gericht. Bestehen Sie auf eine unverzügliche Benachrichtigung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen und bitten Sie sich notfalls Bedenkzeit bei der Pflicht-verteidigerauswahl aus.