Allgemeines Strafrecht
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"Hauen, Klauen, Schwarzgefahren" ?

Körperverletzung, Ladendiebstahl und Beförderungserschleichung !

Die Gefahr, in ein Straf­ver­fahren ver­wickelt zu werden, ist größer als man denkt.
Manche Menschen geraten gelegent­lich in Situa­tionen, in denen sie fort­tragen, was nicht mit­gehen will oder sie zufällig Dinge finden, noch bevor sie ver­loren wurden. Auch Hand­lungen aus Nach­läs­sig­keit oder Über­mut, nicht bezahlte Rech­nun­gen, hand­fester Streit mit dem Nach­barn oder unbe­dacht an falscher Stelle ein böses Wort zuviel: der Betreffende erstattet eine Straf­an­zeige und man erhält von der Poli­zei eine Vor­la­dung zur Beschul­digten­ver­nehmung.

Kleine Ursache, große Wirkung. Und dabei war aber alles doch ganz anders...

Bevor Sie sich auf eine Dis­kussion mit der Polizei ein­lassen, sollten Sie auch bei ver­meint­lich all-täg­lichen Pro­blemen den Rat eines erfahrenen Strafverteidigers einholen. Während das Zivil­recht die Rechts­be­ziehungen der Bürger unter­einander regelt, ist das Straf­recht das „scharfe Schwert" des Staates. Die staatlichen Strafverfolgungsbehörden sind dabei regelmäßig straff orga­ni­siert, die dort tätig werdenden Beamten sind alle­samt Spezia­listen ihres Faches, routi­niert und gut ausge­bil­det im Bereich des Straf­rechts. Straf­recht bedeutet und umfaßt über dies auch dessen praktische Umsetzung durch das Straf­ver­fahrens­recht. Im Gegensatz zu Gerichten und Strafverfolgungsbehörden werden demgegenüber Beschul­digte, d.h. die mut­maßlichen Täter, zu-meist nicht über beson­dere Kennt­nisse in diesem Bereich ver­fügen. Wer aber seine Rechte im Straf­ver­fahren nicht kennt, kann sie weder geltend machen noch für sich wahr­nehmen.

Wir beraten und ver­tei­digen Sie auch in diesen ver­meint­lichen "All­tags­fällen" und bemühen uns mit Ihnen gemein­sam Weite­rungen ver­meiden zu können, denn Straf­ver­tei­diger sind nicht nur für die großen Kriminal­fälle zuständig. Berichte in Fern­sehen, Rund­funk und Tages­zei­tung möchte die Rechts­an­walts­kanzlei Dr. Gülpen eher ver­meiden. Sobald jedoch die Poli­zei im Spiel ist, sollten Sie als Laie sich des Beistands eines erfah­renen Straf­ver­teidi­gers ver­sichern, selbst wenn Ihnen zu An­fang die Ange­le­gen­heit zunächst noch als Baga­telle er­scheint. Ob verschuldet oder unver­schul­det: Wer in eine solche Situa­tion gerät, braucht die Hilfe eines Straf­ver­tei­digers oder Fachanwalts für Strafrecht.

Die auf das Straf­recht und im Besonderen auf die Straf­ver­tei­di­gung spezia­li­sierte Anwalts­kanzlei Dr. Gülpen hilft Ihnen gerne dabei, auch die ver­meint­lich kleinen straf­recht­lichen Pro­bleme zu lösen - bevor sie größer werden.