Ein Verteidiger, der seine Aufgaben ernst nimmt, darf nicht den Konflikt scheuen,
der Strafjustiz die Grenzen ihrer eigenen Gerechtigkeit aufzuzeigen.
Das Strafrecht ist mit eines der stärksten Machtmittel des Staates.
Wohl in keinem anderen Rechtsbereich sieht sich der Einzelne in einem solchen Maße einer übermächtigen Staatsgewalt wie im Strafrecht gegenüber, zu dessen Durchsetzung nicht nur in die Grundrechte eingegriffen werden kann, sondern dessen vielfältige Maßnahmen und Sanktionen ihn über dies schwer und nachhaltig treffen können.
Ob nun Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug, Berufsverbot oder Freiheitsstrafe - nur allzu oft ist die berufliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz bedroht. Das Ergebnis und die Folgen eines Strafverfahrens bestimmen dabei nicht selten und insbesondere im Falle einer Inhaftierung die bisherige Lebensführung und die weitere Lebensplanung oder auch die lebenslange Zukunft. Es geht also um viel - und manchmal sogar um alles.
• Strafverteidigung als Prinzip
Eine effektive Strafverteidigung, die den Schutz und die Wahrung der Rechte und Interessen des Betroffenen als ihre Aufgabe begreift, stellt hierzu mit dem Ziel, auf das Strafverfahren Einfluß zu nehmen und dessen Folgen zu vermeiden oder abzumildern, das - oftmals einzige - Gegen- und Gleichgewicht dar. Es entspricht dabei von jeher unserer Überzeugung und unserem Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien, daß jeder Beschuldigter einen Anspruch auf ein faires Verfahren hat.
Ob unschuldig oder zu Recht beschuldigt - dem Strafverfahren ist zu eigen, daß es zurückliegende Ereignisse und Sachverhalte zum Gegenstand hat. Auch die Anwaltskanzlei Dr. Gülpen kann die Vergangenheit nicht ändern, sondern nur an deren juristischen Aufarbeitung mitwirken. Im Rahmen der Strafverteidigung kann sie aber maßgeblich auf den Verlauf und das Ergebnis des Straf- oder Ermittlungsverfahrens und damit zugleich auf die Zukunft der Beschuldigten und der Angeklagten Einfluß nehmen, indem sie deren Rechte und Interessen mit den Mitteln der Strafprozeßordnung schützt und durchsetzt.
Eine moderne Strafverteidigung versteht sich nach hiesiger Ansicht als eine umfassende Dienstleistung, bei der nicht nur ein aktives Eintreten für die strafprozessualen Rechte der Mandanten im Mittelpunkt steht, sondern häufig auch vielfältige wirtschaftliche und soziale Probleme im Zuge eines Strafverfahrens auftreten können, die ebenfalls einer Lösung bedürfen. Ein solches Verständnis bedeutet dabei auch, nicht erst tätig zu werden, wenn Strafverfolgungsbehörden bereits begonnen haben, förmlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Die Verteidigung unserer Mandanten umfasst dabei alle Abschnitte eines strafrechtlichen Ver-fahrens, angefangen von den Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft über gericht-liche Hauptverhandlungen bei den Amts- und Landgerichten bis hin zu den Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.
• Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Die Ungewißheit über den Ausgang eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens kann bei Beschuldigten starke Ängste auslösen. Fragen zur möglichen Bestrafung, zu etwaigen beruflichen Konsequenzen oder auch nur allein schon der Ablauf einer Gerichtsverhandlung können durchaus zu der einen oder anderen schlaflosen Nacht führen.
Falsche Versprechungen oder schlimme Schauermärchen überlassen wir dabei anderen.
Mandanten erhalten von uns vorurteilsfreie Informationen und realistische Einschätzungen der Möglichkeiten effektiver Verteidigung und der im Verfahren zu erwartenden Ergebnisse.
Vorrangiges Ziel ist es dabei stets, das Ermittlungsverfahren ohne eine Hauptverhandlung zu beenden. In Fällen, in denen eine Gerichtsverhandlung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zu vermeiden ist, können sich unsere Mandanten sicher sein, stets eine starke Verteidigung an ihrer Seite zu haben, welche die in ihrem Interesse stehenden Rechte wahrzunehmen und die prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen weiß.
Neben der fachlichen, durch eine spezialisierte Ausbildung sowie langjährige Erfahrung und kon-tinuierliche Fortbildung getragenen Qualifikation legt die Anwaltskanzlei Dr. jur. Gülpen besonderen Wert darauf, daß ihre Mandantschaft unter den oftmals als belastend und besonders im Falle einer Inhaftierung als einschneidend empfundenen Umständen eines Strafverfahrens jederzeit das Gefühl hat, sich voll und ganz auf den Rechtsanwalt ihres Vertrauens verlassen zu können. Denn die beste Strafverteidigung, aber auch die beste Nebenklagevertretung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn das notwendige Vertrauen vorhanden ist. Zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand muß dabei ein echtes Vertrauensverhältnis bestehen, welches insbesondere die offene Kommunikation der Sach- und Rechtslage in jedem Stadium des Verfahrens er-möglicht. Nur auf diese Weise können auch unangenehme Wahrheiten offen angesprochen, Krisensituationen analysiert, Argumente kritisch geprüft und sowohl Chancen als auch Risiken sachlich diskutiert und die Positionen des Mandanten optimal vertreten sowie die nötigen juristischen Schritte eingeleitet und kommuniziert werden.
• Strafverteidigung in Person
Professionelle Strafverteidigung eignet sich eher nicht für Anfänger oder Gelegenheitsarbeiter, weshalb sich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen zugleich als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht langjährig auf dem Gebiet der Strafverteidigung spezialisiert und qualifiziert hat.
Effektive Strafverteidigung ist darüber hinaus auch Einstellungssache, die eine konzentrierte und sachliche, gleichwohl sensible Sichtweise und ein hohes Maß an Verantwortung beanprucht. Sie erfordert dabei nicht nur Empathie und Souveränität, sondern auch Entschlossenheit, Fingerspitzengefühl, taktisches Vorgehen und strategische Weitsicht sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.
Die Verteidigungsstrategien und -konzepte der Anwaltskanzlei Dr. Gülpen entsprechen dabei ihrem Selbstverständnis: sie sind klar und wahr. Unabhängig, unerschrocken und ohne Zweifel für den Angeklagten - denn Strafverteidigung hat es weder zur Aufgabe oder zum Ziel, dem Gericht, den Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit und den Medien zu gefallen, noch die Person des Strafverteidigers in den Vordergrund zu stellen. Nur der Mandant und dessen Fall stehen bedingungslos im Mittelpunkt, sodaß mitunter auch das konsequente Ausschöpfen der prozessualen Rechte und Rechtsmittel geboten sein kann, wenn Fehlentscheidungen des Gerichts drohen. Wir erarbeiten hierzu gemeinsam mit dem Mandanten eine zielgerichtete und realistische Verteidigungsstrategie: von kompromißbereit und verbindlich bis hart und kämpferisch, aber stets konsequent mit dem Ziel, ein unter den jeweiligen Gegebenheiten optimales Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.