Strafverteidigung
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                               Ein Verteidiger, der seine Aufgaben ernst nimmt, darf nicht den Konflikt scheuen, 
der Strafjustiz die Grenzen ihrer eigenen Gerechtigkeit aufzuzeigen.


Das Strafrecht ist mit eines der stärksten Macht­mittel des Staates.
Wohl in keinem anderen Rechts­be­reich sieht sich der Einzelne in einem solchen Maße einer über­mächtigen Staats­ge­walt wie im Strafrecht gegen­über, zu dessen Durchsetzung nicht nur in die Grundrechte eingegriffen werden kann, sondern dessen viel­fäl­tige Maßnahmen und Sank­tionen ihn über dies schwer und nach­haltig treffen können.

Ob nun Geld­strafe, Fahr­er­laub­nis­ent­zug, Be­rufs­ver­bot oder Frei­heits­strafe - nur allzu oft ist die beruf­liche, wirt­schaft­liche und gesell­schaft­liche Existenz bedroht. Das Ergebnis und die Folgen eines Straf­ver­fah­rens bestimmen dabei nicht selten und ins­be­son­dere im Falle einer Inhaf­tie­rung die bis­herige Lebens­füh­rung und die weitere Lebens­pla­nung oder auch die lebens­lange Zukunft. Es geht also um viel - und manchmal sogar um alles.


•   Strafverteidigung als Prinzip

Eine effektive Straf­ver­teidi­gung, die den Schutz und die Wahrung der Rechte und Interessen des Betrof­fenen als ihre Aufgabe begreift, stellt hierzu mit dem Ziel, auf das Strafver­fahren Ein­fluß zu nehmen und dessen Folgen zu ver­meiden oder abzumildern, das - oftmals einzige - Gegen- und Gleich­ge­wicht dar. Es entspricht dabei von jeher unserer Über­zeu­gung und unserem Ver­ständnis rechts­staat­licher Prinzipien, daß jeder Beschul­digter einen An­spruch auf ein faires Ver­fahren hat. 

Ob unschuldig oder zu Recht beschuldigt - dem Straf­ver­fahren ist zu eigen, daß es zurück­liegende Ereig­nisse und Sach­ver­halte zum Gegen­stand hat. Auch die Anwalts­kanzlei Dr. Gülpen kann die Ver­gan­gen­heit nicht ändern, sondern nur an deren juris­tischen Auf­arbei­tung mit­wirken. Im Rahmen der Straf­ver­tei­di­gung kann sie aber maß­geb­lich auf den Ver­lauf und das Ergeb­nis des Straf- oder Ermitt­lungs­ver­fah­rens und damit zugleich auf die Zukunft der Beschul­digten und der Ange­klagten Ein­fluß nehmen, indem sie deren Rechte und Inter­essen mit den Mitteln der Straf­pro­zeß­ord­nung schützt und durch­setzt.

Eine moderne Straf­ver­tei­di­gung ver­steht sich nach hiesiger An­sicht als eine um­fassende Dienst­leis­tung, bei der nicht nur ein aktives Ein­treten für die straf­pro­zes­sualen Rechte der Mandanten im Mittel­punkt steht, sondern häufig auch viel­fältige wirtschaft­liche und soziale Pro­bleme im Zuge eines Straf­ver­fah­rens auf­treten können, die ebenfalls einer Lösung be­dürfen. Ein solches Ver­ständ­nis be­deutet dabei auch, nicht erst tätig zu werden, wenn Straf­ver­fol­gungs­be­hörden bereits begonnen haben, förm­lich ein strafrechtliches Er­mitt­lungs­ver­fahren ein­zu­lei­ten. 
Die Verteidigung unserer Mandanten umfasst dabei alle Abschnitte eines strafrechtlichen Ver-fahrens, angefangen von den Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft über gericht-liche Hauptverhandlungen bei den Amts- und Landgerichten bis hin zu den Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.


•   Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Die Unge­wiß­heit über den Aus­gang eines Straf- oder Ermitt­lungs­ver­fah­rens kann bei Be­schul­digten starke Ängste auslösen. Fragen zur mög­lichen Be­stra­fung, zu etwaigen beruf­lichen Kon­se­quen­zen oder auch nur allein schon der Ab­lauf einer Gerichtsver­hand­lung können durch­aus zu der einen oder anderen schlaf­losen Nacht führen.

Falsche Versprechungen oder schlimme Schauer­märchen über­lassen wir dabei anderen.
Mandanten erhalten von uns vor­ur­teils­freie Infor­ma­tionen und realis­tische Ein­schät­zungen der Mög­lich­keiten effek­tiver Ver­tei­di­gung und der im Ver­fahren zu erwar­tenden Ergeb­nisse. 
Vorrangiges Ziel ist es dabei stets, das Ermitt­lungs­ver­fahren ohne eine Haupt­ver­hand­lung zu beenden. In Fällen, in denen eine Gerichts­verhandlung aufgrund ge­setz­licher Bestim­mungen nicht zu ver­meiden ist, können sich unsere Man­danten sicher sein, stets eine starke Ver­teidi­gung an ihrer Seite zu haben, welche die in ihrem Inter­esse stehenden Rechte wahr­zu­nehmen und die pro­zes­sualen Mög­lich­keiten aus­zu­schöpfen weiß.

Neben der fach­lichen, durch eine spezialisierte Ausbildung sowie lang­jährige Erfah­rung und kon-ti­nuierliche Fort­bil­dung getra­genen Quali­fi­ka­tion legt die Anwaltskanzlei Dr. jur. Gülpen beson­deren Wert darauf, daß ihre Mandant­schaft unter den oftmals als be­las­tend und besonders im Falle einer Inhaf­tie­rung als ein­schnei­dend empfun­denen Um­ständen eines Straf­ver­fah­rens jeder­zeit das Ge­fühl hat, sich voll und ganz auf den Rechts­an­walt ihres Ver­trauens ver­lassen zu können. Denn die beste Straf­ver­teidi­gung, aber auch die beste Neben­klage­ver­tre­tung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn das not­wen­dige Ver­trauen vor­handen ist. Zwischen Ihnen und Ihrem Rechts­bei­stand muß dabei ein echtes Ver­trauens­verhält­nis bestehen, welches ins­be­son­dere die offene Kom­mu­ni­ka­tion der Sach- und Rechts­lage in jedem Stadium des Ver­fah­rens er-möglicht. Nur auf diese Weise können auch unan­ge­nehme Wahr­heiten offen angesprochen, Krisen­si­tua­tionen analy­siert, Argu­mente kritisch geprüft und sowohl Chancen als auch Risiken sach­lich dis­ku­tiert und die Posi­tionen des Man­danten optimal ver­treten sowie die nöti­gen juris­tischen Schritte ein­ge­leitet und kom­mu­ni­ziert werden.


•   Strafverteidigung in Person

Professionelle Strafverteidigung eignet sich eher nicht für Anfänger oder Gele­genheits­ar­beiter, weshalb sich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen zugleich als Fachanwaltskanzlei für Straf­recht lang­jährig auf dem Gebiet der Straf­ver­tei­di­gung spezia­li­siert und qualifiziert hat.
Effektive Straf­ver­tei­di­gung ist darüber hinaus auch Ein­stel­lungs­sache, die eine konzentrierte und sach­liche, gleich­wohl sensible Sicht­weise und ein hohes Maß an Verant­wor­tung bean­prucht. Sie erfor­dert dabei nicht nur Empathie und Souveränität, sondern auch Entschlossenheit, Finger­spit­zen­gefühl, taktisches Vorgehen und strate­gische Weit­sicht sowie Ver­hand­lungs­ge­schick und Durch­set­zungs­ver­mögen.

Die Vertei­di­gungs­stra­tegien und -konzepte der Anwaltskanzlei Dr. Gülpen ent­sprechen dabei ihrem Selbst­ver­ständnis: sie sind klar und wahr.
Unabhängig, unerschrocken und ohne Zweifel für den Angeklagten - denn Straf­ver­tei­di­gung hat es weder zur Aufgabe oder zum Ziel, dem Gericht, den Ver­fah­rens­be­tei­ligten oder der Öffent­lich­keit und den Medien zu gefallen, noch die Person des Straf­ver­tei­di­gers in den Vor­der­grund zu stellen. Nur der Man­dant und dessen Fall stehen bedin­gungs­los im Mittel­punkt, sodaß mitunter auch das kon­sequente Aus­schöpfen der pro­zes­sualen Rechte und Rechts­mittel geboten sein kann, wenn Fehl­ent­schei­dun­gen des Gerichts drohen. Wir erarbeiten hierzu gemeinsam mit dem Mandanten eine ziel­ge­richtete und realistische Verteidi­gungs­stra­tegie: von kom­pro­miß­bereit und ver­bind­lich bis hart und kämpfe­risch, aber stets konsequent mit dem Ziel, ein unter den jeweiligen Gegeben­heiten opti­males Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.