Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten
_________________________________________________​



Während das Strafrecht und das Strafverfahren im Wesentlichen Taten erfasst, die allge-mein als "kriminell" empfunden werden, befasst sich das Recht der Ordnungswidrigkeiten mit Verstößen gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung.
Ordnungswidrigkeiten, die vom historischen Gesetzgeber als "Übertretungen" bezeichnet wurden, beschreiben insoweit kein "kleines Strafrecht", sondern letztlich einen sanktions-bewehrten Verstoß gegen Verwaltungsrecht. Der im Strafverfahren als Beschuldigte oder Angeklagter bezeichnete Straftäter heißt daher im Ordnungswidrigkeitenverfahren wert-neutral Betroffener und erhält bei Verstößen auch keine Strafe, sondern als Ahndung eine Buße, in der Regel eine Geldbuße.

Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich nahezu in allen rechtlich normierten Lebens-bereichen, bspw. im Lebensmittelrecht, Baurecht, Umweltrecht, Waffenrecht, Sozialrecht, Versammlungsrecht, Steuerrecht, Gaststätten- und Gewerberecht sowie in zahlreichen berufsrechtlichen Regelungen. Eine abschließende Aufzählung ist dabei wegen der Viel-zahl letztlich unmöglich.

​Den zahlenmäßig größten Schwerpunkt stellen jedoch die Verkehrsordnungswidrigkeiten dar, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen ver­tei­digt insbesondere Betroffene, denen die Bege­hung einer Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit vor­ge­worfen wird. Bei einer Ver­kehrsord­nungs­widrig­keit wird dem Betroffenen ein Ver­warn­ungs- oder Buß­geld nach dem jeweils maß-geb­lichen Buß­geld­kata­log auf­erlegt. Weiterhin droht die Ein­tra­gung von Punkten im Ver­kehrs­zentral­register. Ferner kann ein Fahr­ver­bot ver­hängt oder die Fahr­er­laubnis ent­zogen werden. Typische bzw. häufige Ord­nungs­wid­rig­keiten stellen z.B. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen, Abstands-, Vorfahrt-, Halte- oder Rot­licht­verstöße oder die Benut­zung eines Mobil­telephons durch den Fahr­zeug­führer dar.

Für Berufs­kraft­fahrer und Omnibus- sowie Reise­bus­fahrer ist aber nicht nur das all­ge­meine Straßen­ver­kehrs­recht relevant. Von beson­derer Be­deu­tung sind hier zusätz­lich in Betracht kommende Ver­stöße z.B. gegen das Fahr­per­so­nal­recht und gesetz­liche Lenk- und Ruhe­zeiten ebenso wie Über­la­dung, mangelnde Ladungs­sicher­heit sowie Zu­wider­hand­lungen gegen das Güter­kraft­ver­kehrs­recht und Gefahr­gut­recht.

Rechtsanwalt Dr. Gülpen ver­tei­digt als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht erfahren und kompetent im Verkehrsstrafrecht und in Ordnungswidrigkeitenverfahren.