Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten
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Während das Strafrecht und das Strafverfahren im Wesentlichen Taten erfasst, die allge-mein als "kriminell" empfunden werden, befasst sich das Recht der Ordnungswidrigkeiten mit Verstößen gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung.
Ordnungswidrigkeiten, die vom historischen Gesetzgeber als "Übertretungen" bezeichnet wurden, beschreiben insoweit kein "kleines Strafrecht", sondern letztlich einen sanktions-bewehrten Verstoß gegen Verwaltungsrecht. Der im Strafverfahren als Beschuldigte oder Angeklagter bezeichnete Straftäter heißt daher im Ordnungswidrigkeitenverfahren wert-neutral Betroffener und erhält bei Verstößen auch keine Strafe, sondern als Ahndung eine Buße, in der Regel eine Geldbuße.
Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich nahezu in allen rechtlich normierten Lebens-bereichen, bspw. im Lebensmittelrecht, Baurecht, Umweltrecht, Waffenrecht, Sozialrecht, Versammlungsrecht, Steuerrecht, Gaststätten- und Gewerberecht sowie in zahlreichen berufsrechtlichen Regelungen. Eine abschließende Aufzählung ist dabei wegen der Viel-zahl letztlich unmöglich.
Den zahlenmäßig größten Schwerpunkt stellen jedoch die Verkehrsordnungswidrigkeiten dar, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen verteidigt insbesondere Betroffene, denen die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird dem Betroffenen ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach dem jeweils maß-geblichen Bußgeldkatalog auferlegt. Weiterhin droht die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Ferner kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Typische bzw. häufige Ordnungswidrigkeiten stellen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands-, Vorfahrt-, Halte- oder Rotlichtverstöße oder die Benutzung eines Mobiltelephons durch den Fahrzeugführer dar.
Für Berufskraftfahrer und Omnibus- sowie Reisebusfahrer ist aber nicht nur das allgemeine Straßenverkehrsrecht relevant. Von besonderer Bedeutung sind hier zusätzlich in Betracht kommende Verstöße z.B. gegen das Fahrpersonalrecht und gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie Überladung, mangelnde Ladungssicherheit sowie Zuwiderhandlungen gegen das Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgutrecht.
Rechtsanwalt Dr. Gülpen verteidigt als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht erfahren und kompetent im Verkehrsstrafrecht und in Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen verteidigt insbesondere Betroffene, denen die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird dem Betroffenen ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach dem jeweils maß-geblichen Bußgeldkatalog auferlegt. Weiterhin droht die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Ferner kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Typische bzw. häufige Ordnungswidrigkeiten stellen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands-, Vorfahrt-, Halte- oder Rotlichtverstöße oder die Benutzung eines Mobiltelephons durch den Fahrzeugführer dar.
Für Berufskraftfahrer und Omnibus- sowie Reisebusfahrer ist aber nicht nur das allgemeine Straßenverkehrsrecht relevant. Von besonderer Bedeutung sind hier zusätzlich in Betracht kommende Verstöße z.B. gegen das Fahrpersonalrecht und gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie Überladung, mangelnde Ladungssicherheit sowie Zuwiderhandlungen gegen das Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgutrecht.
Rechtsanwalt Dr. Gülpen verteidigt als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht erfahren und kompetent im Verkehrsstrafrecht und in Ordnungswidrigkeitenverfahren.