Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten
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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gülpen verteidigt insbesondere Betroffene, denen die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird dem Betroffenen ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach dem jeweils maß-geblichen Bußgeldkatalog auferlegt. Weiterhin droht die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Ferner kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Typische bzw. häufige Ordnungswidrigkeiten stellen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands-, Vorfahrt-, Halte- oder Rotlichtverstöße oder die Benutzung eines Mobiltelephons durch den Fahrzeugführer dar.
Für Berufskraftfahrer und Omnibus- sowie Reisebusfahrer ist aber nicht nur das allgemeine Straßenverkehrsrecht relevant. Von besonderer Bedeutung sind hier zusätzlich in Betracht kommende Verstöße z.B. gegen das Fahrpersonalrecht und gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten ebenso wie Überladung, mangelnde Ladungssicherheit sowie Zuwiderhandlungen gegen das Güterkraftverkehrsrecht und Gefahrgutrecht.
Rechtsanwalt Dr. Gülpen verteidigt als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht erfahren und kompetent im Verkehrsstrafrecht und in Ordnungswidrigkeitenverfahren.